Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsnachentrichtung. amtliche Staatsangehörigkeitsbescheinigung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

 

Orientierungssatz

1. Für den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist kennzeichnend und Voraussetzung, daß der Versicherungsträger sich objektiv rechtswidrig verhalten hat; es kommt deshalb allein darauf an, wie der Antragsteller stände, wenn der Versicherungsträger sich - objektiv - rechtmäßig verhalten hätte.

2. Zum Nachweis der Zugangsvoraussetzungen für die Beitragsnachentrichtung nach Art 12 SozSichAbkDVbg ISR (hier: amtliche Staatsangehörigkeitsbescheinigung).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.08.1994; Aktenzeichen 4 RA 12/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667850

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