Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsnachentrichtung. amtliche Staatsangehörigkeitsbescheinigung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Orientierungssatz
1. Für den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist kennzeichnend und Voraussetzung, daß der Versicherungsträger sich objektiv rechtswidrig verhalten hat; es kommt deshalb allein darauf an, wie der Antragsteller stände, wenn der Versicherungsträger sich - objektiv - rechtmäßig verhalten hätte.
2. Zum Nachweis der Zugangsvoraussetzungen für die Beitragsnachentrichtung nach Art 12 SozSichAbkDVbg ISR (hier: amtliche Staatsangehörigkeitsbescheinigung).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667850 |
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