Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitpunkt der Beitragsnachentrichtung

 

Orientierungssatz

Die Verwaltungspraxis der BfA, soweit sie die Nachentrichtung (hier: gemäß Art 12 SozSichAbkDVbg ISR) als bereits im Zeitpunkt des Nachweises der Zugangsvoraussetzungen durchgeführt behandelt ist rechtmäßig. Hat der Antragsteller den Versicherungsträger in den Stand gesetzt, seine Nachentrichtungsberechtigung anzuerkennen, so hängt der Zeitpunkt der tatsächlichen Beitragsnachentrichtung wegen der Förmlichkeit des Nachentrichtungsverfahrens - zügige Mitarbeit des Antragstellers vorausgesetzt - nämlich maßgeblich vom Versicherungsträger ab.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.08.1994; Aktenzeichen 4 RA 30/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667936

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