Leitsatz (amtlich)

Die Krankenkasse handelt nicht ermessenswidrig, wenn sie ihren Richtlinien entsprechend nicht den Ertragsanteil einer Rente, sondern deren Zahlbetrag berücksichtigt. Der "laufende" Bezug von Medikamenten setzt neben der Dauer auch eine gewisse Stetigkeit, Regelmäßigkeit und Intensität und ein sich daraus ergebendes mengenmäßiges Gewicht des Bezugs voraus.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657201

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge