Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückzahlung von Sozialleistungen nach § 46 Abs 2 S 2 AFG. Ermessensentscheidung

 

Orientierungssatz

Im Rahmen des § 46 Abs 2 S 2 AFG idF vom 18.12.1975 hat die BA eine Ermessensentscheidung im Einzelfall zu treffen, ob sie überhaupt und ggf zu welchem Bruchteil sie die Sozialleistungen gemäß dieser Vorschrift vom Sozialleistungsempfänger zurückfordert.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662894

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