Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückzahlung von Sozialleistungen nach § 46 Abs 2 S 2 AFG. Ermessensentscheidung

 

Orientierungssatz

§ 46 Abs 2 S 2 AFG idF vom 18.12. 1975 räumt der BA lediglich ein Recht auf Rückforderung ein, von dem sie unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen hat (vgl LSG Berlin vom 12.9.1986 L 4 Ar 52/86).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.03.1988; Aktenzeichen 11 RAr 21/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663267

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