Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückzahlung von Sozialleistungen nach § 46 Abs 2 S 2 AFG. Ermessensentscheidung
Orientierungssatz
§ 46 Abs 2 S 2 AFG idF vom 18.12. 1975 räumt der BA lediglich ein Recht auf Rückforderung ein, von dem sie unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen hat (vgl LSG Berlin vom 12.9.1986 L 4 Ar 52/86).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1663267 |
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