Leitsatz (amtlich)
Wird der Fachgruppendurchschnitt um weit mehr als 100 vH überschritten, bedarf es zur Feststellung der Unwirtschaftlichkeit keiner weiteren Beweise. Der aus dem Kostenvergleich sprechende Anschein unwirtschaftlicher Behandlungs- oder Verordnungsweise kann nicht mit der Behauptung widerlegt werden, es sei ausgeschlossen, daß der Durchschnitt der Ärzte dieses Fachgebietes eine bestimmte Krankheit (hier: Pyelonephritis) nicht richtig erkenne und so behandele, wie es notwendig wäre.
Fundstellen
Dokument-Index HI1657667 |
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