Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Beitragspflicht. betriebliche Altersversorgung. berufsständische Versicherungs- und Versorgungseinrichtung iS von § 229 SGB 5
Leitsatz (amtlich)
1. Eine berufsständische Versicherungs- und Versorgungseinrichtung iS des § 229 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 setzt begrifflich nicht voraus, daß sie sich in ihrer Satzung ausdrücklich als solche bezeichnet oder daß die Satzung eine organisatorische Verknüpfung mit Organen berufsständischer Vertretungen vorsieht.
2. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) kann zugleich berufsständische Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen iS des § 229 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 und Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung iS des § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5 sein.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1667564 |
Breith. 1997, 21 |
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