Entscheidungsstichwort (Thema)
Kürzung nicht nachgewiesener Beitragszeiten der VuVO vom 1.7.90 bis 31.12.91 nach dem Monatsprinzip
Orientierungssatz
In den Fällen des Art 6 § 4 Abs 3 FANG idF des RRG 1992 sind auch glaubhaft gemachte VuVO-Zeiten grundsätzlich nicht wertmäßig um 1/6 und auch nicht tageweise zu kürzen. Es bleibt in diesen Fällen bei der 5/6 Kürzung nach dem bis zum 30.6.1990 geltenden Recht (nur zeitliche Kürzung und Bewertung jeweils nach dem Monatsprinzip).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653103 |
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