Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungspflicht. Erziehungs-/Familienurlaub. Wiederaufnahme. Arbeit. Arbeitsunfähigkeit. mißglückter Arbeitsversuch. soziale Rechte

 

Orientierungssatz

Wird ein seit bereits mehreren Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis für die Zeit des Erziehungs-/Familienurlaubs lediglich hinsichtlich seiner Hauptrechte und -pflichten ausgesetzt, so kommen die strengen Maßstäbe über den mißglückten Arbeitsversuch nicht zur Anwendung, nur weil der Berechtigte zum Zeitpunkt der vorgesehenen Wiederaufnahme der Arbeit arbeitsunfähig erkrankt ist. Die sozialen Rechte sind gemäß § 2 Abs 2 SGB 1 bei der Auslegung der Vorschriften des SGB zu beachten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.12.1994; Aktenzeichen 12 RK 17/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665627

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