Orientierungssatz

Zur Frage, ob die Anwendung des § 18 Abs 2 WGSVG voraussetzt, daß der Verfolgte in den dort genannten Gebieten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.08.1996; Aktenzeichen 4 RA 4/96)

BSG (Urteil vom 29.08.1996; Aktenzeichen 4 RA 3/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670724

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