Orientierungssatz

Bei der Berechnung der Halbbelegung für die Anrechnung von Ausfallzeiten ( AVG § 36 Abs 3 ) sind israelische Pflichtbeiträge auch dann zu berücksichtigen, wenn kein einziger deutscher Pflichtbeitrag vorhanden ist. Etwaige Vorstellungen des Gesetzgebers, daß die Anrechnung von Ausfallzeiten nur in Betracht kommen soll, wenn Pflichtbeiträge zur deutschen RV entrichtet worden sind, haben in SozSichAbk ISR Art 22 Nr 3 keinen Ausdruck gefunden und können daher nicht berücksichtigt werden.

 

Normenkette

AVG § 36 Abs. 3 Fassung: 1965-06-09; RVO § 1259 Abs. 3 Fassung: 1965-06-09; SozSichAbk ISR Art. 22 Nr. 3 Fassung: 1973-12-17

 

Verfahrensgang

SG Berlin (Entscheidung vom 07.02.1978; Aktenzeichen S 13 An 2722/76)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.06.1980; Aktenzeichen 1 RA 55/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654134

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