Orientierungssatz
Bei der Berechnung der Halbbelegung für die Anrechnung von Ausfallzeiten ( AVG § 36 Abs 3 ) sind israelische Pflichtbeiträge auch dann zu berücksichtigen, wenn kein einziger deutscher Pflichtbeitrag vorhanden ist. Etwaige Vorstellungen des Gesetzgebers, daß die Anrechnung von Ausfallzeiten nur in Betracht kommen soll, wenn Pflichtbeiträge zur deutschen RV entrichtet worden sind, haben in SozSichAbk ISR Art 22 Nr 3 keinen Ausdruck gefunden und können daher nicht berücksichtigt werden.
Normenkette
AVG § 36 Abs. 3 Fassung: 1965-06-09; RVO § 1259 Abs. 3 Fassung: 1965-06-09; SozSichAbk ISR Art. 22 Nr. 3 Fassung: 1973-12-17
Verfahrensgang
SG Berlin (Entscheidung vom 07.02.1978; Aktenzeichen S 13 An 2722/76) |
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1654134 |
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