Entscheidungsstichwort (Thema)

Weiterzahlung und Dynamisierung von Ansprüchen aus der Zusatzversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates

 

Orientierungssatz

1. Zulässigkeit der Kürzung des Zusatzversorgungsanspruchs mit Wirkung vom 1.7.1990 in der Art einer pauschalen, entschädigungslos enteignenden Sanktion, oder ist diese Verfahrensweise rechtsstaatswidrig iS des Art 19 EinigVtr und dürfte sie daher nach dem 2.10.1990 nicht weitergeführt werden?

2. Darf mit der RAV 1 und RAV 2 in bestandskräftig gebliebene begünstigende Verwaltungsakte bzw Zusatzversorgungsansprüche eingegriffen und dürfen rechtmäßig in der DDR erworbene Ansprüche auf Zusatzversorgung und damit begründete Eigentumspositionen ab dem 1.7.1990, dem 3.10.1990 bzw dem 1.1.1992 abgeschmolzen und liquidiert werden?

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.12.1996; Aktenzeichen 4 RA 35/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668757

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