Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeldberechtigung einer ausländischen Ehefrau eines Entwicklungshelfers ohne Aufenthaltstitel

 

Orientierungssatz

Die ausländische Ehefrau eines Entwicklungshelfers bedarf für die Geltendmachung eines Erziehungsgeldanspruchs keines Aufenthaltstitels iS von § 1 Abs 1 S 2 BErzGG idF vom 9.7.1990 (vgl LSG Berlin vom 19.4.1994 - L 14 Eg 5/93).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.02.1995; Aktenzeichen 14 REg 6/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652047

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