Entscheidungsstichwort (Thema)
Erziehungsgeldberechtigung einer ausländischen Ehefrau eines Entwicklungshelfers ohne Aufenthaltstitel
Orientierungssatz
Die ausländische Ehefrau eines Entwicklungshelfers bedarf für die Geltendmachung eines Erziehungsgeldanspruchs keines Aufenthaltstitels iS von § 1 Abs 1 S 2 BErzGG idF vom 9.7.1990 (vgl LSG Berlin vom 19.4.1994 - L 14 Eg 5/93).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652047 |
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