Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeldberechtigung einer ausländischen Ehefrau eines Entwicklungshelfers ohne Aufenthaltstitel

 

Orientierungssatz

Die ausländische Ehefrau eines Entwicklungshelfers bedarf für die Geltendmachung eines Erziehungsgeldanspruchs keines Aufenthaltstitels iS von § 1 Abs 1 S 2 BErzGG idF vom 9.7.1990 (vgl LSG Berlin vom 17.5.1994 - L 14 Eg 8/93).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651971

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