Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Rehabilitationsleistungen eines rentenversicherungspflichtigen Pfarrers mit kirchlichen Versorgungsansprüchen

 

Orientierungssatz

1. Einem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Pfarrer, der nach einer kirchlichen Versorgungsordnung (hier: Verordnung über die Versorgung der Pfarrer in der Evangelischen Kirche der Union im Bereich Ost - Kirchliche Versorgungsordnung vom 3.12.1991) einen Anspruch auf beamtenrechtsähnliche Versorgung hat, stehen aufgrund des Leistungsausschlusses des § 12 Abs 1 Nr 3 SGB 6 keine Leistungen zur Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu.

2. Zur Frage der Gewährleistung einer Versorgung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.07.1998; Aktenzeichen B 5/4 RA 13/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659893

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