Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherung. Beitragsnachentrichtung. freiwilliger Beitrag. Sonderrechtsnachfolge

 

Orientierungssatz

1. Der Umstand, daß der Sondernachentrichtung gemäß Art 12 SozSichAbk ISR ein förmliches Zulassungsverfahren vorausgeht, an dessen Anfang vielfach nicht bereits eine hinreichende Konkretisierung des Nachentrichtungswunsches (Bereiterklärung) steht - und nicht stehen kann -, spricht nicht gegen die Anwendbarkeit des § 141 Abs 1 und 2 AVG. Er verlangt allenfalls entsprechende Berücksichtigung bei der Anwendung der Vorschrift.

2. Zu den Voraussetzungen der Beitragsnachentrichtung im Wege der Sonderrechtsnachfolge.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.04.1993; Aktenzeichen 4 RA 31/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665402

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