Entscheidungsstichwort (Thema)
Rentenbeginn bei Nachentrichtung nach WGSVG § 21 Abs 1 S 3
Orientierungssatz
Der in § 21 Abs 4 S 4 WGSVG geregelte Rentenbeginn greift nicht ein und ist auch nicht "entsprechend" anwendbar, wenn nur ein Nachentrichtungsrecht nach S 3 des § 21 Abs 1 WGSVG zusteht.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670872 |
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