Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenbeginn bei Nachentrichtung nach WGSVG § 21 Abs 1 S 3

 

Orientierungssatz

Der in § 21 Abs 4 S 4 WGSVG geregelte Rentenbeginn greift nicht ein und ist auch nicht "entsprechend" anwendbar, wenn nur ein Nachentrichtungsrecht nach S 3 des § 21 Abs 1 WGSVG zusteht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.04.1997; Aktenzeichen 4 RA 35/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670872

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