Entscheidungsstichwort (Thema)
Frage der Ursächlichkeit für Encephalitis, psychosomatische Reaktionen. Verletztenrente. Einschätzung der MdE
Orientierungssatz
1. Die Mumpsmeningitis (Folge eines Arbeitsunfalles - Mumps -) bei einer Lehrerin ist nicht ursächlich für eine Encephalitis (Hirngewebsentzündung).
2. Ist es nicht wahrscheinlich, daß die Mumpsmeningitis einer Lehrerin als Folge eines Arbeitsunfalles (Mumpsinfektion) eine Encephalitis oder andere neurologische bzw psycho-organische Schäden ausgelöst haben kann, so entfällt aber nicht die Möglichkeit, daß seitdem bestehende Gesundheitsstörungen (ua Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Abbau von Intelligenz und Konzentrationsfähigkeit) iS einer psychosomatischen Reaktion mittelbar auf die durchgemachte Mumpsmeningitis zurückgeführt werden können. Vom Begriff der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden "wesentlichen Verursachung" wird auch ein derartiger Zusammenhang umfaßt.
3. Bei der Bemessung der MdE obliegt die Kompetenz dem Tatsachengericht. Es ist an ärztliche Meinungsäußerungen hierzu nicht gebunden; diese sind jedoch eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE.
Fundstellen
Dokument-Index HI1655651 |
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