Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorruhestandsgeld. Dynamisierung

 

Leitsatz (amtlich)

Der Vomhundertsatz nach dem das Vorruhestandsgeld jeweils zu erhöhen ist, ergibt sich nicht aus den jeweiligen AFG-Anpassungsverordnungen, sondern aus den Rentenanpassungsverordnungen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.06.1994; Aktenzeichen 7 RAr 48/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652816

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