Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorruhestandsgeld. Dynamisierung
Leitsatz (amtlich)
Der Vomhundertsatz nach dem das Vorruhestandsgeld jeweils zu erhöhen ist, ergibt sich nicht aus den jeweiligen AFG-Anpassungsverordnungen, sondern aus den Rentenanpassungsverordnungen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652816 |
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