Entscheidungsstichwort (Thema)
Erziehungsgeld. Freistellung und Fortzahlung der Bezüge nach dem Sabbatical -Modell
Orientierungssatz
1. Einer Beamtin steht während ihres Freistellungsjahres unter Fortzahlung der 6/7 Dienstbezüge nach dem Sabbatical-Modell (sechs Jahre Vollbeschäftigung und ein Jahr Freistellung) Erziehungsgeld zu.
2. § 2 Abs 2 BErzGG stellt eine Ausnahmeregelung dar, so daß es nicht zulässig ist, im Wege der (ausdehnenden) Auslegung weitere Tatbestände hinzuzunehmen, die Aufzählung ist abschließend.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651998 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen