Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. Freistellung und Fortzahlung der Bezüge nach dem Sabbatical -Modell

 

Orientierungssatz

1. Einer Beamtin steht während ihres Freistellungsjahres unter Fortzahlung der 6/7 Dienstbezüge nach dem Sabbatical-Modell (sechs Jahre Vollbeschäftigung und ein Jahr Freistellung) Erziehungsgeld zu.

2. § 2 Abs 2 BErzGG stellt eine Ausnahmeregelung dar, so daß es nicht zulässig ist, im Wege der (ausdehnenden) Auslegung weitere Tatbestände hinzuzunehmen, die Aufzählung ist abschließend.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.02.1995; Aktenzeichen 14 REg 5/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651998

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