Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsnachentrichtung nach § 21 WGSVG
Orientierungssatz
Zwangsarbeiten ohne Entgelt, zu denen ein in einem Ghetto festgehaltener Verfolgter herangezogen wird, stellen keine Beschäftigung iS von § 14 Abs 2 WGSVG und § 16 FRG dar (Anschluß an BSG vom 4.10.1979 - 1 RA 95/78 = SozR 5070 § 14 Nr 9).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670593 |
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