Entscheidungsstichwort (Thema)

Entgeltbescheid als Streitgegenstand

 

Leitsatz (amtlich)

Der Bescheid des Versorgungsträgers nach § 8 Abs 3 AAÜG wird selbst dann nicht gemäß § 96 Abs 1 SGG Gegenstand eines Verfahrens über einen die Höhe der Rente regelnden Bescheid, wenn der Rentenversicherungsträger zugleich der Versorgungsträger ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668637

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