Entscheidungsstichwort (Thema)

Kürzung nicht nachgewiesener Beitrags- und Beschäftigungszeiten vom 1.7.90 bis 31.12.91 nach dem Monatsprinzip

 

Orientierungssatz

§ 22 Abs 3 FRG idF des RÜG vom 25.7.1991, der für Entgeltpunkte für Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die nicht nachgewiesen sind, eine Kürzung um 1/6 mit Wirkung ab 1.1.1992 vorschreibt, kann nicht schon mit Wirkung ab 1.7.1990 zur 1/6-Kürzung der in RM oder DM angegebenen Tabellenwerte der Anlagen zum FRG Anwendung finden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.10.1993; Aktenzeichen 13 RJ 7/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652491

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