Entscheidungsstichwort (Thema)
Altersruhegeld. Versicherungsfall. Rentenbeginn. Beitragsnachentrichtung. freiwilliger Beitrag. altes Recht. neues Recht
Orientierungssatz
1. Zur Frage des anwendbaren Rechts bei der Festsetzung der Höhe eines Anspruchs auf Altersruhegeld wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn der Versicherungsfall auf den 31.12.1991 hinausgeschoben und Nachentrichtungsbeiträge gemäß § 22 WGSVG bzw freiwillige Beiträge gemäß § 10 AVG nach dem 31.3.1992 geleistet wurden.
2. Der Zeitpunkt des Ablaufs eines Monats (§ 67 Abs 1 S 1 AVG bzw § 1290 Abs 1 S 1 RVO) gehört rechtlich noch zu diesem Monat (Anschluß an BSG vom 23.6.1994 - 4 RA 70/93 = SozR 3-2600 § 300 Nr 3, BSG vom 22.2.1995 - 4 RA 88/94 und BSG vom 21.2.1996 - 5 RJ 54/95 = SozR 3-2600 § 300 Nr 6).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659746 |
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