Entscheidungsstichwort (Thema)

Aberkennung einer Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. § 5 Abs 1 des Entschädigungsrentengesetzes (EntschRG) ist verfassungsgemäß.

2. Die Voraussetzungen für die Aberkennung der einem "Kämpfer gegen den Faschismus" gewährten Entschädigungsrente nach § 5 Abs 1 EntschRG wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit liegen dann vor, wenn dieser als langjähriges Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) der früheren DDR an den durch den NVR bewirkten oder durch ihn genehmigten Unrechtsmaßnahmen an der innerdeutschen Grenze (Schießbefehl, Grenzverminung oä) Mitverantwortung trug.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1997; Aktenzeichen 4 RA 99/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670560

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge