Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der Anwartschaftszeitregelung

 

Orientierungssatz

Die Anwartschaftszeitregelung des § 104 Abs 3 AFG (Rahmenfrist) verletzt weder die Eigentumsgarantie des Art 14 GG noch das aus Art 3 Abs 1 GG folgende Willkürverbot.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.10.1990; Aktenzeichen 11 RAr 103/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665558

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