Leitsatz (amtlich)
Bei einem Verfolgten, der bei seiner Auswanderung aus Rumänien nach Israel im November 1959 wegen verfolgungsbedingter Abkehr seit langem nicht mehr dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehörte, muß statt des Zusammenhangs zwischen der Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis und der Auswanderung wenigstens eine andere Zwangslage gefordert werden, die ihrer Struktur nach dem Vertreibungstatbestand entspricht und als fortdauernder Vertreibungsdruck verstanden werden kann.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661986 |
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