Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

 

Orientierungssatz

Die Nichtberücksichtigung des Bezuges von Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit als anwartschaftsbegründende Zeit für Arbeitslosengeld stellt keinen Verfassungsverstoß dar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.02.1996; Aktenzeichen 11 RAr 61/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655246

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