Entscheidungsstichwort (Thema)
Mißglückter Arbeitsversuch. Versicherungspflicht
Orientierungssatz
Der Gedanke der Mißbrauchsabwehr, welcher der Rechtsfigur des "mißglückten Arbeitsversuchs" zugrunde liegt, berührt ausschließlich das Leistungsrecht, nicht jedoch die Versicherungspflicht. Die durchaus sachgerechten Erwägungen, die der Rechtsprechung zum mißglückten Arbeitsversuch ursprünglich zugrunde lagen, stellen in ihren praktischen Auswirkungen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Sozialrecht dar, so daß sich der Senat veranlaßt sieht, von der ständigen Rechtsprechung des BSG abzuweichen und den Bedenken in der Literatur zu folgen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665270 |
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