Leitsatz (amtlich)

Zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in einem Fall, in welchem der Ehemann der klagenden Witwe - obwohl er Verfolgter war - keine Beitragsnachentrichtung nach dem WGSVG vorgenommen hat.

 

Orientierungssatz

Es würde zu einer Überspannung der Beratungs- und Betreuungspflichten führen, wenn der Versicherungsträger in jedem Rentenfall auch nach Abschluß des Rentenverfahrens gehalten wäre, den Versicherten auf Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die für ihn im Hinblick auf die Höhe der Rente günstig sind. Das gilt um so mehr in den Fällen, in denen diese Gestaltungsmöglichkeiten erst Jahre nach dem Abschluß des Rentenverfahrens durch neue Gesetze geschaffen wurden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661275

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