Entscheidungsstichwort (Thema)
Anpassung der Unfallrente. Abzug des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Die Regelung des § 579 RVO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt insbesondere nicht gegen die Grundrechte aus Art 14 und 3 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666547 |
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