Entscheidungsstichwort (Thema)

Anpassung der Unfallrente. Abzug des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Die Regelung des § 579 RVO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt insbesondere nicht gegen die Grundrechte aus Art 14 und 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.06.1989; Aktenzeichen 2 RU 24/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666547

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