Leitsatz (amtlich)

Bei zwei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen Hochschulstudien ist nur das zeitlich erste bis zu einer Höchstdauer von 5 Jahren anrechenbare Ausfallzeit.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651657

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge