Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung von Art 6 § 4 FANG
Orientierungssatz
1. Zur Anwendung der in Art 6 § 4 FANG getroffenen Übergangsregelung bei Fremdbeitragszeiten.
2. Nach dem Zusammenhang der in den Abs 2 und 3 des Art 6 § 4 FANG getroffenen Übergangsregelungen und der damit verfolgten Zielsetzung stellt sich die Verweisung im Abs 2 S 2 des Art 6 § 4 FANG auf den Abs 3 S 1 und 2 der Vorschrift als eine Rechtsfolgenverweisung dar. Denn die Tatbestände der Abs 2 und 3 des Art 6 § 4 FANG unterscheiden sich dadurch, daß im Falle des Abs 2 der Vorschrift eine erstmalige Rentenfeststellung vor dem 1.7.1990 vorgenommen worden sein muß; im Falle des Abs 3 muß hingegen die Rentenfeststellung nach dem 30.6.1990 erfolgt sein.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668882 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen