Leitsatz (amtlich)

Ein ergebnisloser Selbsthilfeversuch, der bei einer Ausfallzeit nach § 36 Abs 1 Nr 3 AVG den Anschluß an die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung wahrt, liegt auch dann vor, wenn der Selbsthilfeversuch in Form einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Ausland erfolgte, die nach rund 5 1/2 Monaten wegen zu großer Sprachschwierigkeiten abgebrochen wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.03.1988; Aktenzeichen 4/11a RA 4/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664635

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