Leitsatz (amtlich)
Ein ergebnisloser Selbsthilfeversuch, der bei einer Ausfallzeit nach § 36 Abs 1 Nr 3 AVG den Anschluß an die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung wahrt, liegt auch dann vor, wenn der Selbsthilfeversuch in Form einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Ausland erfolgte, die nach rund 5 1/2 Monaten wegen zu großer Sprachschwierigkeiten abgebrochen wurde.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1664635 |
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