Entscheidungsstichwort (Thema)

Altersversorgung der Intelligenz. Überführung trotz Altersrentenbezugs. Entgeltbegrenzung

 

Orientierungssatz

1. Den Gesetzesmotiven lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß der Gesetzgeber Zeiten (hier: Zugehörigkeit zur AVI), in denen der Versorgungsberechtigte von der Verpflichtung zur Beitragszahlung in der Sozialpflichtversicherung befreit war, von der Überführung ausschließen wollte.

2. § 6 Abs 1 AAÜG iVm Anl 3 verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.12.1997; Aktenzeichen 4 RA 42/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670917

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