Entscheidungsstichwort (Thema)
Altersversorgung der Intelligenz. Überführung trotz Altersrentenbezugs. Entgeltbegrenzung
Orientierungssatz
1. Den Gesetzesmotiven lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß der Gesetzgeber Zeiten (hier: Zugehörigkeit zur AVI), in denen der Versorgungsberechtigte von der Verpflichtung zur Beitragszahlung in der Sozialpflichtversicherung befreit war, von der Überführung ausschließen wollte.
2. § 6 Abs 1 AAÜG iVm Anl 3 verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670917 |
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