Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Zwischenbeschäftigung. Fortbestand der Arbeitslosmeldung

 

Leitsatz (amtlich)

Wer Leistungen wegen Arbeitslosigkeit erhält und eine die Arbeitslosigkeit zwischenzeitlich beseitigende Beschäftigung verschweigt, muß sich nach Beendigung der Zwischenbeschäftigung nicht erneut arbeitslos melden, um wieder leistungsberechtigt zu sein.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.12.1995; Aktenzeichen 11 RAr 75/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668245

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