Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. Zwischenbeschäftigung. Fortbestand der Arbeitslosmeldung
Leitsatz (amtlich)
Wer Leistungen wegen Arbeitslosigkeit erhält und eine die Arbeitslosigkeit zwischenzeitlich beseitigende Beschäftigung verschweigt, muß sich nach Beendigung der Zwischenbeschäftigung nicht erneut arbeitslos melden, um wieder leistungsberechtigt zu sein.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668245 |
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