Leitsatz (amtlich)

Die Verpflichtung der Krankenkasse zur Versorgung mit Arzneimitteln und Heilmitteln (§ 182 Abs 1 Nr 1 Buchst b RVO) umfaßt nicht die wegen einer chronischen Zöliakie (Unverträglichkeit aller Produkte aus Getreide außer Mais und Reis) erforderliche Ernährung mit gluten- bzw gliadinfreien Lebensmitteln.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.03.1983; Aktenzeichen 3 RK 51/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658103

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