Leitsatz (amtlich)
Die Verpflichtung der Krankenkasse zur Versorgung mit Arzneimitteln und Heilmitteln (§ 182 Abs 1 Nr 1 Buchst b RVO) umfaßt nicht die wegen einer chronischen Zöliakie (Unverträglichkeit aller Produkte aus Getreide außer Mais und Reis) erforderliche Ernährung mit gluten- bzw gliadinfreien Lebensmitteln.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658103 |
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