Leitsatz (amtlich)

Ein behindertengerechtes, vor allem höhenverstellbares Spezialbett für die eigene Ferienwohnung, in der ein querschnittsgelähmter erwerbstätiger Versicherter mehrmals im Jahr seinen Urlaub verbringt, ist kein Hilfsmittel iS des Krankenversicherungsrechts.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.06.1990; Aktenzeichen 3 RK 26/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664319

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