Leitsatz (amtlich)

1. Ein psychologisches Zusatzgutachten ist neben einem psychiatrischen Hauptgutachten wegen der Eigenständigkeit beider wissenschaftlichen Einzeldisziplinen selbständig verwertbar.

2. Die durch einen erheblichen Altersabbau hervorgerufene Verminderung der psychischen Belastbarkeit kann auch ohne psychiatrischen Krankheitsbefund zur Erwerbsunfähigkeit führen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.04.1979; Aktenzeichen 4 RJ 51/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650440

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