Leitsatz (amtlich)

Die für sämtliche Zweige der Sozialversicherung in der Seefahrt (hier: Hochseefischerei) einheitlich der Beitragsberechnung zugrunde zu legenden monatlichen Durchschnittsentgelte umfassen auch die als Abgeltung der Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährten lohnsteuerfreien Anteile der Fang- und Produktprämien.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.09.1981; Aktenzeichen 12 RK 2/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660172

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