Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusammentreffen von Unfallhinterbliebenenrente mit Witwenrente aus der Rentenversicherung
Orientierungssatz
Die Ausnahmeregelung des § 93 Abs 5 Nr 1 SGB 6 ist auch auf Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung anwendbar. (Anschluß an BSG vom 21.6.1995 - 5 RJ 4/95 = SozR 3-2600 § 93 Nr 1)
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658636 |
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