Orientierungssatz
Rückzahlung von Umschulungskosten - Wichtiger Grund - Arbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung beim zuständigen Arbeitsamt ist für den Regelfall eine Minimalanforderung, die erfüllt sein muß, um in den Fällen der Arbeitslosigkeit und damit der Nichtausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung einen wichtigen Grund iS des § 46 Abs 2 S 2 AFG aF anzunehmen (vgl BSG vom 17.3.1988 - 11 RAr 62/86 = SozR 4100 § 46 Nr 9).
Fundstellen
Dokument-Index HI1651489 |
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