Leitsatz (amtlich)

Einem Facharbeiter, der seinen gelernten Beruf (Maschinenschlosser) aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muß, ist die Verweisung auf die Tätigkeit eines Boten in einem Betrieb der Schiffbauindustrie mit einer Einarbeitungs- bzw Anlernzeit von 2 - 3 Wochen dann zumutbar iS des RVO § 1246 Abs 2 S 2, wenn diese Tätigkeit tarifvertraglich wegen ihrer Qualität wie die eines angelernten Arbeitnehmers eingestuft wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.11.1978; Aktenzeichen 4 RJ 123/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651205

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge