Leitsatz (amtlich)
Einem Facharbeiter, der seinen gelernten Beruf (Maschinenschlosser) aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muß, ist die Verweisung auf die Tätigkeit eines Boten in einem Betrieb der Schiffbauindustrie mit einer Einarbeitungs- bzw Anlernzeit von 2 - 3 Wochen dann zumutbar iS des RVO § 1246 Abs 2 S 2, wenn diese Tätigkeit tarifvertraglich wegen ihrer Qualität wie die eines angelernten Arbeitnehmers eingestuft wird.
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Fundstellen
Dokument-Index HI1651205 |
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