Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsfreiheit. Einstrahlung. Entsendung. leitender Angestellter. ausländische Muttergesellschaft. deutsche Tochtergesellschaft
Leitsatz (amtlich)
1. Die auf fünf Jahre befristete Entsendung von leidenden koreanischen Angestellten durch eine in Korea ansässige Muttergesellschaft zur Geschäftsführung und Tätigkeit in einer nach deutschem Recht gegründeten Tochtergesellschaft (GmbH) in der Bundesrepublik bewirkt als Einstrahlung gemäß § 5 SGB 4 keine Versicherungspflicht zur deutschen Sozialversicherung, wenn die Rechtsverhältnisse zur Muttergesellschaft und die Weisungsgebundenheit ihr gegenüber während der Entsendung fortbestehen und fortpraktiziert werden.
2. Art 92 Abs 1 und Art 117 Abs 1 EGVtr stellen keine gemäß § 6 SGB 4 von § 5 SGB 4 abweichenden über- und zwischenstaatlichen Regelungen dar.
Nachgehend
Fundstellen
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