Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungsfreiheit. Einstrahlung. Entsendung. leitender Angestellter. ausländische Muttergesellschaft. deutsche Tochtergesellschaft

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die auf fünf Jahre befristete Entsendung von leidenden koreanischen Angestellten durch eine in Korea ansässige Muttergesellschaft zur Geschäftsführung und Tätigkeit in einer nach deutschem Recht gegründeten Tochtergesellschaft (GmbH) in der Bundesrepublik bewirkt als Einstrahlung gemäß § 5 SGB 4 keine Versicherungspflicht zur deutschen Sozialversicherung, wenn die Rechtsverhältnisse zur Muttergesellschaft und die Weisungsgebundenheit ihr gegenüber während der Entsendung fortbestehen und fortpraktiziert werden.

2. Art 92 Abs 1 und Art 117 Abs 1 EGVtr stellen keine gemäß § 6 SGB 4 von § 5 SGB 4 abweichenden über- und zwischenstaatlichen Regelungen dar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.11.1996; Aktenzeichen 12 RK 79/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667764

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge