Leitsatz (amtlich)
1. Der Entgeltzuschuß nach § 4 Abs 1 S 1 der Richtlinien zur Durchführung des 4. Schwerbehinderten-Sonderprogramms ist keine einmalige Leistung iS von § 144 Abs 1 Nr 1 SGG.
2. Der Streit über die Höhe eines solchen Entgeltzuschusses betrifft einen Höhenstreit iS von § 147 SGG. Als "Spartenbezeichnung" umfaßt der Begriff der Arbeitslosenversicherung in § 147 SGG alle Angelegenheiten der Bundesanstalt für Arbeit, die in einem sachlichen Zusammenhang zur Arbeitslosenversicherung stehen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1662803 |
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