Leitsatz (amtlich)

1. Der Entgeltzuschuß nach § 4 Abs 1 S 1 der Richtlinien zur Durchführung des 4. Schwerbehinderten-Sonderprogramms ist keine einmalige Leistung iS von § 144 Abs 1 Nr 1 SGG.

2. Der Streit über die Höhe eines solchen Entgeltzuschusses betrifft einen Höhenstreit iS von § 147 SGG. Als "Spartenbezeichnung" umfaßt der Begriff der Arbeitslosenversicherung in § 147 SGG alle Angelegenheiten der Bundesanstalt für Arbeit, die in einem sachlichen Zusammenhang zur Arbeitslosenversicherung stehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.10.1987; Aktenzeichen 11b RAr 55/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662803

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge