Leitsatz (amtlich)

Die für die Verweisung eines Facharbeiters (Bäckers) auf Tätigkeiten des Leitberufes der sonstigen Ausbildungsberufe erforderliche längere betriebliche Ausbildung ist dem Versicherten dann nicht zuzumuten iS des RVO § 1246 Abs 2 S 2, wenn er seinen erlernten Beruf vor längerer Zeit aufgeben mußte, er keine in anderen Berufszweigen verwertbaren Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt hat und eine betriebliche Ausbildung infolge seines verminderten Leistungsvermögens erschwert sein würde.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651209

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