Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Organspende gegen Bezahlung (hier: Niere). Kostenerstattung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Beschaffung einer Niere gegen Bezahlung ist mit der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar, wenn das Entgelt die Gegenleistung für die Hergabe der Niere darstellt. Insofern kann keine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung in Betracht kommen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.07.1996; Aktenzeichen 1 RK 15/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667881

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