Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Organspende gegen Bezahlung (hier: Niere). Kostenerstattung
Leitsatz (amtlich)
Die Beschaffung einer Niere gegen Bezahlung ist mit der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar, wenn das Entgelt die Gegenleistung für die Hergabe der Niere darstellt. Insofern kann keine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung in Betracht kommen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667881 |
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