Entscheidungsstichwort (Thema)
Opferentschädigung. tätlicher Angriff. unmittelbar auf den Körper zielende feindliche Einwirkung. Drohung mit Gewalt. Fenstersprung. Versuch
Orientierungssatz
Zur Frage, ob das Einwerfen von Fensterscheiben, das Schlagen an der Wohnungstür und die Androhung einer Körperverletzung einen tätlichen Angriff iS von § 1 Abs 1 S 1 OEG darstellen kann.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658489 |
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