Entscheidungsstichwort (Thema)

Opferentschädigung. tätlicher Angriff. unmittelbar auf den Körper zielende feindliche Einwirkung. Drohung mit Gewalt. Fenstersprung. Versuch

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob das Einwerfen von Fensterscheiben, das Schlagen an der Wohnungstür und die Androhung einer Körperverletzung einen tätlichen Angriff iS von § 1 Abs 1 S 1 OEG darstellen kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.09.1997; Aktenzeichen 9 RVg 1/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658489

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