Leitsatz (amtlich)
Teilt ein Bezieher von Arbeitslosengeld dem Arbeitsamt eine bevorstehende Arbeitsaufnahme mit, so beendet diese Mitteilung auch dann die Wirkung seiner Arbeitslosmeldung, wenn das Arbeitsverhältnis nicht angetreten wird. Eine Weitergewährung der Leistung ist dann erst nach erneuter Arbeitslosmeldung möglich.
Fundstellen
Dokument-Index HI1649139 |
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