Leitsatz (amtlich)

Die individuelle Förderung einer Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme, die länger als zwei Jahre dauert, steht im Ermessen der Bundesanstalt für Arbeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.08.1974; Aktenzeichen 7 RAr 56/72)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649104

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